Als Rechtsanwältin ...
... berate und vertrete ich Sie auf den Gebieten des Zivilrechts. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt meiner Kanzlei in Düsseldorf ist das Straf- und Strafverfahrensrecht. Auf diesem Gebiet verteidige ich Sie, wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden. Sind Sie Opfer einer Straftat, vertrete ich Sie als Opferanwältin.
Als Fachanwältin für Familienrecht
... weiss ich aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung, dass Konflikte im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung verschiedene Aspekte haben: Sie haben eine juristische, eine wirtschaftliche, eine soziale und - nicht zuletzt - auch eine emotionale Dimension.
Als ausgebildete Mediatorin ...
...strebe ich nachhaltige Konfliktlösungen an, Lösungen also, die Bestand haben.
Aus der Erfahrung heraus, dass die rein juristische Methode, Konflikte zu lösen nicht immer geeignet ist, die Beziehung der Beteiligten zu befrieden, habe ich mich zur Mediatorin ausbilden lassen..
Trennung und Scheidung
Als Scheidungsanwältin erarbeite ich mit ihnen gemeinsam eine außergerichtliche Gesamtregelung, aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung klärungsbedürftigen Angelegenheiten. Das Ziel ist natürlich eine einvernehmliche Scheidung. Im Falle einer streitigen Scheidung, stehe ich Ihnen genauso zur Verfügung.
In Fragen bezüglich etwaiger Unterhaltsansprüche (nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt) bzw. des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder bei Unklarheiten hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts.
Mit dem Ende einer Ehe, einer Lebenspartnerschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stellen sich für alle Beteiligten viele existentiell wichtige Fragen:
Ehe für alle
Bisher konnten gleichgeschlechtliche Paare ihre Verbindung standesamtlich als eingetragene Lebenspartnerschaft registrieren lassen. Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle.
Das bedeutet, dass auch Personen gleichen Geschlechts die Ehe miteinander schließen können, mit den gleichen Rechtsfolgen wie die Eheschließung zwischen Personen verschiedenen Geschlechts. Im BGB hieß es bisher: Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Dieser Wortlaut ist jetzt geändert in: Die Ehe wird zwischen zwei Personen verschiedenen und gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.