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Irene Wollenberg

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin

Kontaktdaten

Rechtsanwältin Irene Wollenberg
Gneisenaustraße 8
40477 Düsseldorf

Tel.: 0211 / 93 05 80
Fax.: 0211 / 9305899

Der Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes mit eigenem Haushalt beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle 670,00 € pro Monat. Hiervon ist das Kindergeld mit derzeit 184,00 € abzuziehen, so dass 486,00 € zwischen den Eltern entsprechend ihren Einkünften aufzuteilen sind. Allerdings kann der Bedarf höher angesetzt werden, wenn eine Warmmiete von mehr als 280,00 € zu zahlen ist. In diesem Fall kann der Bedarf sich um die Differenz zwischen Warmmiete und 280,00 € erhöhen. Wohnung und Miete müssen aber angemessen sein, d.h. eine Luxuswohnung braucht nicht finanziert zu werden.
Erhält das studierende Kind BAFÖG-Leistungen, werden diese auf den Unterhalt angerechnet.
 
Das Kind muss das Studium in angemessener Zeit abschliessen. Ob auch ein Zweitstudium noch finanziert werden muss, kann nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.

Aktuelle Beiträge rund um die Themen
Familienrecht, Trennung, Scheidung, Erbrecht, Prozesskostenhilfe, Rechtsberatung und Mediation

In der Folge finden Sie zu den wichtigsten Fragen allgemeine Hinweise. Diese ersetzen in keinem Fall eine individuelle Beratung.

 

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