Der Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes mit eigenem Haushalt beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle 670,00 € pro Monat. Hiervon ist das Kindergeld mit derzeit 184,00 € abzuziehen, so dass 486,00 € zwischen den Eltern entsprechend ihren Einkünften aufzuteilen sind. Allerdings kann der Bedarf höher angesetzt werden, wenn eine Warmmiete von mehr als 280,00 € zu zahlen ist. In diesem Fall kann der Bedarf sich um die Differenz zwischen Warmmiete und 280,00 € erhöhen. Wohnung und Miete müssen aber angemessen sein, d.h. eine Luxuswohnung braucht nicht finanziert zu werden.
Erhält das studierende Kind BAFÖG-Leistungen, werden diese auf den Unterhalt angerechnet.
Das Kind muss das Studium in angemessener Zeit abschliessen. Ob auch ein Zweitstudium noch finanziert werden muss, kann nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.