Als Rechtsanwältin ...
... berate und vertrete ich Sie auf den Gebieten des Zivilrechts. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt meiner Kanzlei in Düsseldorf ist das Straf- und Strafverfahrensrecht. Auf diesem Gebiet verteidige ich Sie, wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden. Sind Sie Opfer einer Straftat, vertrete ich Sie als Opferanwältin.
Als Fachanwältin für Familienrecht
... weiss ich aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung, dass Konflikte im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung verschiedene Aspekte haben: Sie haben eine juristische, eine wirtschaftliche, eine soziale und - nicht zuletzt - auch eine emotionale Dimension.
Bei der Bearbeitung des Mandats wird der Bedeutung jedes dieser Aspekte für alle Beteiligten, für das Gefüge und System der ganzen Familie also, aber auch für jedes einzelne Familienmitglied Rechnung getragen..
Ebenso ist mir bewusst, dass im Falle der Trennung und Scheidung sich das Familiensystem neu definieren und aufstellen muss. Die Familienmitglieder müssen in der veränderten Situation einander neu kennen lernen.
In diesem Sinne unterstütze und vertrete ich Sie mit meiner langjährigen anwaltlichen Erfahrung auf allen Gebieten des Familienrechts, und des Erbrechts insbesondere bei Trennung und Scheidung, in Sorgerechtsfragen, in Adoptionsfragen, in Unterhaltsfragen, bei der Vermögensauseinandersetzung aber auch bei der Abfassung eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrages.
Meine Tätigkeit ist auf die Erarbeitung nachhaltiger Lösungen und darauf ausgerichtet, langwierige gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Sollten Gerichtsverfahren allerdings unumgänglich sein, vertrete ich Sie mit dem gebotenen Nachdruck vor Gericht.
(Standort unserer Kanzlei: Gneisenaustraße 8, 40477 Düsseldorf)
Als ausgebildete Mediatorin ...
...strebe ich nachhaltige Konfliktlösungen an, Lösungen also, die Bestand haben.
Aus der Erfahrung heraus, dass die rein juristische Methode, Konflikte zu lösen nicht immer geeignet ist, die Beziehung der Beteiligten zu befrieden, habe ich mich zur Mediatorin ausbilden lassen..
Mediation ist ein vom Mediator strukturiertes Verfahren zur Konfliktbeilegung ohne Einschaltung eines Gerichts. Die betroffenen Konfliktparteien behalten ihre Autonomie. Sie sind nicht abhngig von gerichtlichen Vorgaben. Sie bestimmen selbst Inhalt und Tempo des Prozesses. . Mediation wird zunehmend bei Trennung und Scheidung in Anspruch genommen. Auch Konflikte im den Bereichen des Baurechts oder des Verwaltungsrechts werden immer häufiger im Wege der Mediation gelöst.
(Standort unserer Kanzlei: Gneisenaustraße 8, 40477 Düsseldorf)
Trennung und Scheidung
Als Scheidungsanwältin erarbeite ich mit ihnen gemeinsam eine außergerichtliche Gesamtregelung, aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung klärungsbedürftigen Angelegenheiten. Das Ziel ist natürlich eine einvernehmliche Scheidung. Im Falle einer streitigen Scheidung, stehe ich Ihnen genauso zur Verfügung.
In Fragen bezüglich etwaiger Unterhaltsansprüche (nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt) bzw. des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder bei Unklarheiten hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts.
Mit dem Ende einer Ehe, einer Lebenspartnerschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stellen sich für alle Beteiligten viele existentiell wichtige Fragen:
Bei wem bleiben die Kinder?
Wie können wir die Trennung für die Kinder am schonendsten gestalten?
Was brauchen die Kinder zur Unterstützung?
Wer behält die Wohnung?
Wie geht es wirtschaftlich weiter?
Bekomme ich Unterhalt, bzw. muss ich Unterhalt zahlen? Wenn ja, wieviel und wie lange?
Wie werden das Vermögen und der Hausrat geteilt?
Was muss ich beachten?
Welche Rechte habe ich?
Wenn ich geerbt habe, kann ich mein Erbe behalten?
Wie hoch sind die Kosten und wer muss sie bezahlen?
Wie verläuft ein Scheidungsverfahren?
Entscheidet das Gericht automatisch auch über das Sorgerecht, den Unterhalt und die Vermögensauseinandersetzung?
Braucht jeder von uns einen Anwalt?
Zu diesen Fragen ist eine kompetente anwaltliche Beratung unerlässlich. Im Glossar finden Sie zu diesen Fragen allgemeine Hinweise, die aber eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wenn Sie Kontakt mit mir aufnehmen wollen, rufen Sie an oder schicken mir eine E-Mail. Ich rufe Sie dann zurück.
Ehe für alle
Bisher konnten gleichgeschlechtliche Paare ihre Verbindung standesamtlich als eingetragene Lebenspartnerschaft registrieren lassen. Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle.
Das bedeutet, dass auch Personen gleichen Geschlechts die Ehe miteinander schließen können, mit den gleichen Rechtsfolgen wie die Eheschließung zwischen Personen verschiedenen Geschlechts. Im BGB hieß es bisher: Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Dieser Wortlaut ist jetzt geändert in: Die Ehe wird zwischen zwei Personen verschiedenen und gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.
Wesentlichste Änderung ist die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, ein Kind zu adoptieren. Dies war bisher für gleichgeschlechtliche Paare, auch wenn sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, nicht möglich. Die Institution der Lebenspartnerschaft wird durch die Ehe für alle abgelöst. Allerdings werden die bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare nicht automatisch zu Ehen. Vielmehr ist eine erneute standesamtliche Eheschließung erforderlich.