Beteiligte im Sorgerechtsverfahren sind die Eltern und die betroffenen Kinder. Das Jugendamt muss eine Stellungnahme abgeben. In aller Regel wird für das Kind oder die Kinder ein Verfahrensbeistand bestellt, dessen Aufgabe es ist, die Interessen der Kinder zu wahren.
Gericht und Verfahrensbeistand sollen auf eine einvernehmliche Regelung, d.h. auf eine Einigung der Eltern hinwirken.
Vor Einleitung eines Sorgerechtverfahrens sollten die Eltern versuchen, sich im Wege der Mediation zu einigen.