Für Umgangsrechtsverfahren gilt das oben zum Sorgerechtsverfahren Gesagte.
Gibt es Schwierigkeiten bei der Übergabe des Kindes, was nicht selten der Fall ist, kann das Gericht einen Umgangspfleger bestellen, die die Übergabe regelt.
Auch Streit über den Umgang kann durch Mediation beigelegt werden.