Unterhaltsverfahren sind alle Verfahren, die den Unterhalt betreffen, sei es Kindesunterhalt, Ehegattentrennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt oder Unterhaltsansprüche nicht miteinander verheirateter Eltern.
In Unterhaltsverfahren müssen die Beteiligten anwaltlich vertreten sein.