Leben die Eheleute getrennt, kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den Einkommens-und Vermögensverhältnissen angemessenen Unterhalt verlangen (Trennungsunterhalt).
Sind die Eheleute geschieden, kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt verlangt werden. Dieser kann in der Höhe begrenzt und zeitlich befristet werden.
Die Rechtsprechung zum Unterhalt ist vielfältig. Daher können im Folgenden nur Grundzüge dargestellt werden. Eine individuelle Rechtsberatung ist hier unverzichtbar.