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Irene Wollenberg

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin

Kontaktdaten

Rechtsanwältin Irene Wollenberg
Gneisenaustraße 8
40477 Düsseldorf

Tel.: 0211 / 93 05 80
Fax.: 0211 / 9305899

Die gemeinsame elterliche Sorge erhalten die Eltern durch Abgabe einer Sorgeerklärung beim Jugendamt oder durch Heirat. Lehnt ein Elternteil die Abgabe der Sorgeerklärung ab, kann das Familiengericht diese ersetzen oder die gemeinsame elterliche Sorge unmittelbar durch gerichtliche Anordnung herbeiführen. Entscheidungsmaßstab ist auch hier das Kindeswohl.

Aktuelle Beiträge rund um die Themen
Familienrecht, Trennung, Scheidung, Erbrecht, Prozesskostenhilfe, Rechtsberatung und Mediation

In der Folge finden Sie zu den wichtigsten Fragen allgemeine Hinweise. Diese ersetzen in keinem Fall eine individuelle Beratung.

 

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