Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Scheidungsantrag ohne Einhaltung des Trennungsjahres eingereicht werden, und zwar dann, wenn die Fortsetzung der Ehe auch nach der Trennung aus Gründen, die der andere zu verantworten hat, unzumutbar ist, sog. Härtescheidung.
Falls dies für Sie in Betracht kommt, sollten Sie hierüber individuelle Rechtsberatung suchen.