Durch einstweilige Anordnung kann das Gericht im Eilverfahren Entscheidungen zum Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt und zur Zuweisung der Ehewohnung treffen.
Eine einstweilige Anordnung ergeht auf Antrag, wenn die Eilbedürftigkeit der Entscheidung glaubhaft gemacht wird. Sie kann ohne mündliche Verhandlung erlassen werden.
Ergeht eine einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung, kann beantragt werden, aufgrund mündlicher Verhandlung neu zu entscheiden. Die auf eine mündliche Verhandlung erlassene einstweilige Anordnung ist unanfechtbar.