Von einverständlicher Scheidung spricht man, wenn beide Eheleute sich scheiden lassen wollen und sich über die Folgesachen im Idealfall durch notariellen Vertrag geeinigt haben. In diesem Fall braucht nur der antragstellende Ehegatte einen Anwalt, der andere kann der Scheidung formlos zustimmen. Dem Familiengericht wird die Einigung mit der Einreichung des Scheidungsantrags vorgelegt.
Oft gelingt es, im Wege der Mediation, Einigung über die Folgesachen herzustellen.
Rechtsanwältin Irene Wollenberg - Kanzlei Düsseldorf: Beratung zum Thema "Einvernehmliche Scheidung oder einverständliche Scheidung".