Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, ist die Mutter allein sorgeberechtigt. Sie kann allerdings nicht mehr grundlos ihre Zustimmung zu einer Sorgeerklärung verweigern.
Nach Trennung der Eltern kann der Vater einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts beim Familiengericht stellen, dem stattgegeben wird, wenn das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass die alleinige elterliche Sorge des Vaters dem Kindeswohl am besten entspricht.