Versorgungsausgleichsverfahren außerhalb des Scheidungsverbundes sind entweder aus dem Verbund abgetrennte Verfahren oder Verfahren zur Änderung von Entscheidungen über den Versorgungsausgleich.
Ein Versorgungsausgleichsverfahren wird aus dem Scheidungsverbund gelöst, wenn die Scheidung ansonsten in unzumutbarer Weise verzögert wird, beispielsweise, weil rentenrechtliche Fragen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorliegen.
Die Änderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich kann verlangt werden, wenn sich die Rechtslage oder die Bewertung der Anrechte geändert haben.