Scheidung
Einvernehmliche oder einverständliche Scheidung
Von einverständlicher Scheidung spricht man, wenn beide Eheleute sich scheiden lassen wollen und sich über die Folgesachen im Idealfall durch notariellen Vertrag geeinigt haben. In diesem Fall braucht nur der antragstellende Ehegatte einen Anwalt, der andere kann der Scheidung formlos zustimmen. Dem Familiengericht wird die Einigung mit der Einreichung des Scheidungsantrags vorgelegt.
Oft gelingt es, im Wege der Mediation, Einigung über die Folgesachen herzustellen.
Rechtsanwältin Irene Wollenberg - Kanzlei Düsseldorf: Beratung zum Thema "Einvernehmliche Scheidung oder einverständliche Scheidung".
Streitige Scheidung
Von streitiger Scheidung spricht man, wenn die Eheleute sich über die Scheidung und/oder die Folgesachen nicht einig sind.
In diesem Fall brauchen beide Eheleute einen Anwalt, um wirksam Anträge vor dem Familiengericht stellen zu können.
In jedem Fall sollte aber auch ein hoch zerstrittenes Paar versuchen, sich im Wege der Mediation zu einigen.
Rechtsanwältin Irene Wollenberg - Kanzlei Düsseldorf: Beratung zum Thema "Streitige Scheidung".