Ehevertrag
Mediation
Nicht selten werden Einzelheiten eines Ehevertrages im Wege der Mediation im Vorfeld einer Scheidung ausgehandelt.
Regelung des Güterstandes
Durch Ehevertrag kann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben und Gütertrennung vereinbart werden. Im Falle der Scheidung findet ein Zugewinnausgleich dann nicht statt.
Durch Ehevertrag konnen auch einzelne Vermögensteile dem Zugewinnausgleich entzogen werden, sog. modifizierter Zugewinnausgleich.
Regelungen zum Versorgungsausgleich
Auch Regelungen zum Versorgungsausgleich können durch Ehevertrag getroffen werden. Die Eheleute können für den Fall der Scheidung auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, wenn sie durch die Ehe keine Nachteile in ihrer Erwerbsbiographie erlitten haben.
Sie können auch Teile ihrer Altersversorgung vom Versorgungsausgleich ausnehmen, beispielsweise Betriebsrenten.
Unterhaltsregelungen
Durch Ehevertrag können auch Regelungen zum Unterhalt getroffen werden. Bei gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen können die Eheleute für den Fall der Scheidung auf nachehelichen Unterhalt verzichten oder den Unterhalt für bestimmte Fälle regeln, für den Fall z.B., dass ein Elternteil nicht erwerbstätig ist, weil er gemeinsame Kinder betreut. Die Eheleute können auch Modalitäten des Unterhalts festlegen, z.B. Dauer der Unterhaltszahlungen. Auch hier gilt, dass ein Ehegatte nicht unangemessen benachteiligt werden darf.
Regelungen, mit denen auf Unterhalt verzichtet wird, verbieten sich stets dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass der verzichtende Ehegatte sozialhilfebedürftig ist.