Bei alleinigem Sorgerecht ist der andere Elternteil von der gesetzlichen Vertretung des Kindes und den Entscheidungen über die Belange des Kindes komplett ausgeschlossen. Das alleinige Sorgerecht wird auf Antrag vom Familiengericht einem Elternteil übertragen, wenn das Gericht der Überzeugung ist, dass das alleinige Sorgerecht für das Kind oder die Kinder besser ist als die gemeinsame Elterliche Sorge. Entscheidungsmaßstab ist das Kindeswohl. In aller Regel wird für das Kind ein Verfahrensbeistand bestellt, dessen Blick ausschließlich auf das Kind gerichtet ist (Anwalt des Kindes). Nicht selten wird ein Sachverständigengutachten eingeholt.
Vor einem Sorgerechtsstreit sollten die Eltern versuchen, ihren Konflikt durch Mediation zu lösen.
In Extremfällen kann ein Sorgerechtsverfahren auch durch das Jugendamt eingeleitet werden, wenn befürchtet werden muss, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist.