Der Versorgungsausgleich wird mit der Scheidung durchgeführt. Durch den Versorgungsausgleich werden alle in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen. Ermittelt wird der Ehezeitanteil der jeweiligen Anwartschaften, d.h. der Anteil, der auf die Ehezeit entfällt. Diese werden halbiert und jeweils die Hälfte auf den anderen Ehegatten übertragen. Im Ergebnis erhält jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten die Hälfte seiner in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, soweit diese nicht unter die Geringfügigkeitsgrenze fallen.
Ehezeit ist die Zeit zwischen dem 1. des Monats der Eheschliessung und dem letzten des Monats, der der Zustellung des Scheidungsnatrags vorausgeht.
Haben Sie am 3.2.2001 geheiratet und wird der Scheidungsnatrag am 24. 3. 2012 zugestellt ist die Ehezeit 1.2.2001 bis 29.12.2012.
Allein die Trennung beendet die Ehezeit also nicht.