Durch Ehevertrag kann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben und Gütertrennung vereinbart werden. Im Falle der Scheidung findet ein Zugewinnausgleich dann nicht statt.
Durch Ehevertrag konnen auch einzelne Vermögensteile dem Zugewinnausgleich entzogen werden, sog. modifizierter Zugewinnausgleich.