Bei gemeinsamer Elterlicher Sorge sind beide Eltern, auch wenn sie geschieden sind, gesetzliche Vertreter des Kindes. Sie entscheiden gemeinsam über wesentliche das Kind betreffende Belange, als da sind Wahl der Schule, religiöse Fragen, medizinische Eingriffe, langwierige medizinische Behandlung, kiefernorthopädische Behandlung, Psychotherapie, größere Anschaffungen etc. Über Fragen des sogenannten täglichen Lebens, Alltagsdinge also, entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Das gemeinsame Sorgerecht setzt voraus, dass die Eltern in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren und am Wohl des Kindes ausgerichtete Entscheidungen zu treffen.
Gibt es hierbei Schwierigkeiten, können zunächst die vom Jugendamt angebotenen Hilfe- und Beratungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.
Auch kann Mediation geeignet sein, den Eltern zu einer gemeinsamen Sichtweise auf die Kinder zu verhelfen.