In Unterhalts- und Güterrechtssachen richtet sich die Kostenverteilung nach dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens. Vor Einleitung eines Verfahrens sollten Sie sich über das Kostenrisiko beraten lassen.
In Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren werden in aller Regel die Kosten gegeneinander aufgehoben, d.h. jeder trägt seine Anwaltskosten selbst, die Gerichtskosten werden geteilt.