Die gemeinsame elterliche Sorge erhalten die Eltern durch Abgabe einer Sorgeerklärung beim Jugendamt oder durch Heirat. Lehnt ein Elternteil die Abgabe der Sorgeerklärung ab, kann das Familiengericht diese ersetzen oder die gemeinsame elterliche Sorge unmittelbar durch gerichtliche Anordnung herbeiführen. Entscheidungsmaßstab ist auch hier das Kindeswohl.