Ehe-und Familienrecht
Das Familienrecht, regelt die Rechtsbeziehungen der Familienmtglieder untereinander, die Rechte und Pflichten also zwischen Eheleuten, zwischen Eltern und Kindern. Materiellrechtlich ist das Familienrecht normiert im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Verfahrensrecht regelt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( FamFG).
Das Lebenspartnerschaftsgesetz regelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern, die ihre Lebenspartnerschaft haben eintragen lassen. Die Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes entsprechen weitgehend denen des Familienrechts.
Als Fachanwältin für Familienrecht biete ich Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Als Mediatorin stehe ich Ihnen für die aussergerichtliche Lösung familienrechtlicher Konflikte zur Verfügung.
Ehescheidungsrecht
Bei Trennung und Scheidung vertrete und unterstütze ich Sie als Fachanwältin für Familienrecht. Dies betrifft sämtliche hierbei auftretenden Fragen z.B. der elterlichen Sorge für gemeinsame Kinder, des Umgangsrechts, des Unterhalts, der Vermögensauseinandersetzung sowie Regelungen in bezug auf die gemeinsame Wohnung.
Zur einvernehmlichen aussgerichtlichen Lösung der mit Trennung und Scheidung zusammenhängenden Probleme bin ich auf Wunsch als Mediatorin tätig.
Werde ich allerdings als Anwältin für Sie tätig, kann ich in derselben Angelegenheit nicht als Mediatorin beauftragt werden.
Umgekehrt kann ich in einer Angelegenheit, in der ich als Mediatorin tätig bin oder war, nicht als Anwältin tätig werden.
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Erbrecht
Hier biete ich Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, sei es in der gesetzlichen Erbfolge, im Pflichtteilsrecht, im Zusammenhang mit Testamenten oder Erbverträgen.
Strafrecht und Strafverfahrensrecht
In gegen Sie gerichteten Strafverfahrenverteidige ich Sie, und zwar in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens, von der Einleitung der Ermittlung bis zur Verteidigung in der Hauptverhandlung vor Gericht. Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, vertrete ich Sie von der Erstattung der Anzeige bis zur Teilnahme an der Hauptverhandlung als Nebenkläger(in).