Das Gesetz schreibt vor, dass der Scheidungsantrag erst ein Jahr nach der Trennung eingereicht werden kann (Trennungsjahr). Das Trennungsjahr soll dem Paar Zeit geben, seinen Entschluss zu überdenken. Nachhaltige Änderungen in den Lebensumständen, wie z. B. Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit durch den bisher nicht oder nur teilweise erwerbstätigen Partner brauchen noch nicht vorgenommen zu werden, sind aber auch nicht ausgeschlossen. Während des Trennungsjahres besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt (Trennungsunterhalt). Nach Ablauf des Trennungsjahres besteht diese Verpflichtung weiter, jedoch muss ggfs. derjenige, der Unterhalt verlangt, zumindest eine Teilerwerbstätigkeit aufnehmen. Näheres finden Sie unten unter der Rubrik Unterhalt. Auf jeden Fall sollten Sie im Falle einer Trennung individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen. Sie können die mit der Trennung zusammenhängenden Fragen im Wege der Mediation regeln. Näheres zur Mediation finden Sie unten unter der Rubrik Mediation. Aber auch im Falle einer Mediation sollten Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten informieren.