Für den Unterhalt für Kinder in der Ausbildung gilt, wenn das Kind einen eigenen Haushalt hat, das oben zu den studierenden Kindern Gesagte. Lebt das Kind noch im Haushalt eines Elternteils, gilt das zum Unterhalt für volljährige Kinder Gesagte. Die Ausbildungsvergütung wird, bereinigt um einen Ausbildungsfreibetrag von 90,00 € auf den Unterhalt angerechnet, ebenso das Kindergeld.