Die Aufteilung gemeinsamen Vermögens erfolgt, wenn es den Eheleuten je zur Hälfte gehört, durch Teilung, wenn das Vermögen teilbar ist. Die jeweiligen Vermögenswerte erscheinen dann als Posten des Endvermögens in der Zugewinnausgleichsbilanz.
Schwierigkeiten kann die Aufteilung einer gemeinsam erworbenen Immobilie bereiten. Wenn die Eheleute sich über den Verkauf oder die Übernahme durch einen der Ehegatten bei Auszahlung des anderen Ehegatten nicht einigen, kann die Aufhebung der Eigentümergemeinschaft nur durch die Zwangsversteigerung als Teilungsversteigerung durchgesetzt werden.